Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: 01.01.2026
Angaben zum Dienstleister
Name: Bernsteintech Kft
Sitz: 9730 Kőszeg, Borostyánkő u. 22
Steuernummer: 32449765-2-18
Ansprechpartner: Istvan Egri
E-Mail: info@luxlinea.com
Telefon: +36 20 388 4880
Webseiten: www.luxlinea.at, www.luxlinea.art, Luxlinea.com, www.artbasic.net

Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die folgenden Dienstleistungen
und individuell angefertigten Produkte, die von Bernsteintech Kft (nachfolgend:
Dienstleister) angeboten werden:
– Herstellung von dekorativen Produkten auf Basis von Kunstharz, wie z. B. Harztische,
Wanddekorationen, Leuchtelemente, Werbe- und Stimmungsbeleuchtungen, Schriftzüge,
Hinweise und Piktogramme;

– Individuelle Planung und Umsetzung von Lichttechniklösungen, einschließlich LED-
Beleuchtungssystemen, „atmenden Licht”-Effekten und in Beton eingebetteten

Leuchtelementen;
– Lasergravur und -schnitt, einschließlich Markierungen auf Holz, Metall, Plexiglas und
anderen Materialien, Herstellung individueller Etiketten, Geschenkartikel und industrieller
Beschriftungen.
Die AGB gelten ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen, die auf individuelle
Bestellung hin angefertigt werden.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen dem
Dienstleister und dem Auftraggeber geschlossen werden.
1.2. Mit der Abgabe der Bestellung akzeptiert der Auftraggeber den Inhalt dieser AGB und
verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
1.3. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die jeweils gültige
Fassung ist jederzeit auf der Website verfügbar.

2. Charakter der Produkte – Einzigartigkeit, Handgefertigte Ausführung
2.1. Die auf der Website und in sozialen Netzwerken präsentierten Produkte sind stets
individuell gefertigte, handgearbeitete Unikate.
2.2. Die bei der Herstellung verwendeten natürlichen Materialien (z. B. Holz, Beton, Harz
usw.) weisen individuelle Strukturen, Farbwirkungen und Muster auf.
2.3. Aufgrund von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, dem natürlichen Verhalten der Materialien
sowie der handwerklichen Verarbeitung kann das Endprodukt niemals zu 100 % identisch
mit anderen Exemplaren sein – auch nicht bei gleichem Produkttyp.
2.4. Farbe, Textur oder Glanz der auf Monitoren oder Bildern dargestellten Musterprodukte
können geringfügig vom tatsächlichen Erscheinungsbild des fertigen Produkts abweichen.
Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel und begründen keinen
Reklamationsanspruch.
2.5. Lichttechnische Produkte – insbesondere individuell gesteuerte oder programmierte
LED-Systeme – können sich hinsichtlich Materialverwendung, Lichtstreuung oder
Farbwiedergabe voneinander unterscheiden. Aufgrund der natürlichen Materialien und der
manuellen Montage ist jedes Produkt ein Unikat.
2.6. Bei lasergravierten Produkten hängen Ton, Tiefe und Qualität der Gravur vom
Materialaufbau, der Härte, der Oberflächenbehandlung, der Verschmutzung sowie
eventuellen Materialfehlern ab. Für aus solchen Materialeigenschaften resultierende
Abweichungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
2.7. Bei vom Auftraggeber bereitgestellten oder ausgewählten Materialien übernimmt der
Dienstleister keine Verantwortung für Qualitätseinbußen bei der Lasergravur, wenn diese
auf natürliche oder versteckte Materialfehler oder auf unzureichende Vorbereitung
zurückzuführen sind.
3. Zustandekommen des Vertrags und der Bestellung
3.1. Eine Bestellung gilt als gültig, wenn:
– der Auftraggeber mindestens 50 % Anzahlung geleistet hat, oder
– der vollständige Kaufpreis im Voraus bezahlt wurde.
3.2. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch den Dienstleister
zustande, die per E-Mail, über das Kontaktformular oder auf Grundlage einer im Webshop
abgegebenen Bestellung erfolgen kann.
3.3. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder auf eine andere, auf der Website
angegebene Weise. Die Produktion beginnt ausschließlich nach Eingang der Zahlung.

3.4. Die Bestellung wird ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten
Angaben ausgeführt. Für die Richtigkeit von Namensgravuren, Zahlen oder anderen
personalisierten Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte und wahrheitsgemäße Daten anzugeben. Für
Probleme aufgrund fehlerhafter Lieferadressen, E-Mail-Adressen oder sonstiger Tippfehler
übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
3.6. Aufgrund des individuellen Charakters der Bestellung kann der Vertrag nach
Produktionsbeginn nicht widerrufen werden.
4. Produktionszeit und Lieferung
4.1. Die Produktionszeit hängt von der Komplexität des bestellten Produkts, der
Materialbeschaffung und der aktuellen Auslastung ab.
4.2. Die voraussichtliche Fertigstellungszeit wird dem Auftraggeber bei der
Bestellbestätigung mitgeteilt.
4.3. Die Lieferung erfolgt per Kurierdienst oder durch persönliche Abholung. Die
Versandkosten werden separat ausgewiesen.
4.4. Die Lieferfristen dienen nur zur Orientierung. Eine verspätete Lieferung berechtigt den
Auftraggeber nicht zu Schadenersatz, es sei denn, die Verzögerung ist nachweislich auf ein
Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen.
5. Reklamation und Ausschluss des Widerrufsrechts
5.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das bestellte Produkt individuell nach
seinen Vorgaben in Größe, Farbe und Form gefertigt wird. Daher besteht gemäß § 29 Abs. 1
lit. c der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) kein Widerrufsrecht nach Abgabe der
Bestellung.
5.2. Nach Erhalt des Produkts ist eine Reklamation nur dann möglich, wenn das Produkt
nachweislich beschädigt oder fehlerhaft ist.
5.3. Abweichungen, die sich aus dem natürlichen Verhalten des Materials oder aus der
handwerklichen Herstellung ergeben (z. B. Lufteinschlüsse im Harz, Unterschiede in der
Maserung des Holzes, minimale Farbtonabweichungen), gelten nicht als Mängel.
5.4. Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, mangelnde Wartung, Feuchtigkeit,
Hitzeeinwirkung oder mechanische Einflüsse entstehen, stellen keinen Reklamationsgrund
dar.
6. Garantie
6.1. Der Dienstleister garantiert, dass das Produkt den im Angebot beschriebenen
Merkmalen entspricht.

6.2. Die Garantiefrist beträgt 6 Monate und gilt ausschließlich für Herstellungsfehler, die bei
sachgemäßer Verwendung auftreten. Voraussetzung für die Garantie ist die
ordnungsgemäße Lagerung und Nutzung des Produkts.
6.3. Die Garantie gilt nicht für:
– natürliche Abweichungen aufgrund der Individualität des Produkts,
– Schäden durch fehlerhafte oder unsachgemäße Verwendung,
– Schäden an Produkten, die übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze oder UV-Strahlung ausgesetzt
wurden.
7. Datenschutz
7.1. Die vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten werden vom
Dienstleister ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung, zur Rechnungsstellung und zur
Kontaktaufnahme verwendet – gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
8. Streitbeilegung
8.1. Die Parteien bemühen sich, etwaige Streitigkeiten zunächst auf gütlichem Wege
beizulegen.
8.2. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann sich der Auftraggeber an die Schlichtungsstelle
an seinem Wohnsitz oder an das zuständige Gericht wenden.
9. Mobile Lasergravur – Terminvereinbarung, Stornierung
9.1. Der Dienstleister bietet auch mobile Lasergravur-Dienstleistungen an, die zu einem
vorher vereinbarten Termin am vom Auftraggeber angegebenen Ort durchgeführt werden.
9.2. Die Terminvereinbarung kann wie folgt erfolgen:
– schriftlich über die offizielle E-Mail-Adresse: booking@luxlinea.com;
– über das vom Dienstleister betriebene Online-Buchungssystem (z. B. SimplyBook.me oder
WP Amelia).
9.3. Eine Stornierung des vereinbarten Termins ist ausschließlich schriftlich unter
folgenden Bedingungen möglich:
– Die Stornierung muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin an die E-Mail-Adresse
info@luxlinea.com gesendet werden.
– In der Stornierung müssen deutlich angegeben werden:
– der gebuchte Termin,
– der Name des Auftraggebers,
– der Ort der Dienstleistung.
9.4. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht oder nicht in der vorgeschriebenen Form:
– ist der Dienstleister berechtigt, eine Anfahrtspauschale sowie 1 Stunde Arbeitszeit als
Entschädigung in Rechnung zu stellen;
– dieser Betrag kann bei späteren Aufträgen nicht vom Gesamtbetrag abgezogen werden.

9.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zur reibungslosen Durchführung der
mobilen Lasergravur folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
– Der Dienstleister ist bestrebt, seine Kunden effizient und zügig zu bedienen; daher wirken
sich Verzögerungen vor Ort negativ auf Folgetermine aus;
– Es muss eine Halte- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes für ein
Fahrzeug vorhanden sein;
– Das Gravurgerät und dessen Zubehör müssen ohne Hindernisse zum Arbeitsplatz
transportiert werden können (z. B. keine Treppen, engen Durchgänge, schwere Türen);
– Am Einsatzort müssen zur Verfügung stehen:
– eine 230V-Standardsteckdose,
– ein stabiler Tisch und ein Stuhl für den Bediener,
– wenn möglich ein ruhiger, abgetrennter Bereich für präzises Arbeiten.
Für Verzögerungen oder Ausfälle der Dienstleistung infolge fehlender oder ignorierter
Voraussetzungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
9.6. Der Auftraggeber ist ausschließlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die zur
Gravur bestimmten Texte, Logos, Grafiken oder anderen Inhalte nicht die Urheberrechte,
Markenrechte, gewerblichen Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der
Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber
bereitgestellten oder gewünschten Inhalte.
9.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Voraus mitzuteilen, wenn das zu gravierende
Material eine spezielle Behandlung, besondere Einstellungen oder gesundheits- bzw.
gerätegefährdende Bestandteile enthält (z. B. PVC, beschichtetes Metall, chemische
Überzüge). Für durch ungeeignete Materialien verursachte Schäden oder
Gesundheitsrisiken übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung.
9.8. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt (z. B.
Verkehrshindernisse, Witterungsverhältnisse, Geräteausfall, Stromausfall usw.) den
vereinbarten Termin zu verschieben oder abzusagen. In solchen Fällen wird der
Auftraggeber umgehend informiert und ein neuer Termin vereinbart. Für daraus
resultierende indirekte Schäden (z. B. Ausfall einer Veranstaltung) wird keine Haftung
übernommen.
9.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Gravur bestimmten Inhalte – egal ob Text,
Logo, Grafik, Zeichen oder andere visuelle Elemente – spätestens 48 Stunden vor dem
vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail an info@luxlinea.com oder über den dafür
vorgesehenen Upload-Link zu übermitteln. Die Dateien sollten nach Möglichkeit in
bearbeitbarem Vektorformat (z. B. SVG, AI, DXF, PDF) oder als hochauflösendes Bild (z. B.
PNG, JPG) eingereicht werden, inklusive exakter Maßangaben und Platzierungshinweisen.
Erfolgt die Übermittlung verspätet oder unvollständig und kann die Gravur dadurch nicht
oder nur verspätet durchgeführt werden, so ist der Dienstleister berechtigt, die
Anfahrtspauschale und 1 Stunde Arbeitszeit in Rechnung zu stellen – auch dann, wenn die
Gravur letztlich nicht durchgeführt wird.

Vor Ort wird keine Gestaltung oder Logokreation übernommen – die Gravur erfolgt
ausschließlich auf Grundlage der im Voraus freigegebenen und übermittelten Datei.
10. Kommunikation
10.1. Die offizielle Kommunikation zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber
erfolgt in erster Linie schriftlich per E-Mail oder über dokumentierte elektronische Kanäle
(z. B. Angebotsanfrage-System, Kundenportal). Mündliche Absprachen dienen
ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keine vertraglichen
Verpflichtungen.
10.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Entwürfe,
Visualisierungen und technischen Spezifikationen zu prüfen und schriftlich zu genehmigen.
Die Produktion erfolgt ausschließlich auf Grundlage der genehmigten Unterlagen.
10.3. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die
dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig antwortet oder unvollständige
bzw. widersprüchliche Informationen liefert.
11. Technische Umsetzbarkeit und Lebensschutz
11.1. Der Dienstleister übernimmt ausschließlich die Herstellung solcher Produkte, die
technisch umsetzbar sind und keine Gefährdung für das Leben, die Gesundheit von
Personen oder die Umwelt darstellen.
11.2. Sollte der Auftraggeber eine Planung oder einen Wunsch einreichen, der praktisch
nicht oder nur unter Gefährdung realisierbar ist (z. B. LED-System mit ungeeigneter
Spannung, überhitzende Struktur, nicht isolierbare Konstruktion usw.), ist der Dienstleister
berechtigt, diese zu ändern, abzulehnen oder alternative Lösungen vorzuschlagen.
11.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister nicht verpflichtet ist,
Anweisungen auszuführen, die gegen geltende elektrische Sicherheitsvorschriften oder
Normen verstoßen (z. B. MSZ HD, DIN, EN usw.).
12. Höhere Gewalt
12.1. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignisse
außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters, die die Vertragserfüllung verhindern,
insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, zivile Unruhen, behördliche
Beschränkungen, Materialmangel, schwere Krankheit, Maschinenausfall oder Stromausfälle.
12.2. Im Falle höherer Gewalt informiert der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich.
Die Liefer- bzw. Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Störung. Der
Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die daraus resultieren.
12.3. Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauern, sind beide Parteien
berechtigt, den Vertrag mit Ausgleich der bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen
Kosten zu kündigen.

Sonderregelungen für individuell gefertigte Leuchten
1. Bestellung und Produktionsbeginn
Bei der Bestellung individuell gefertigter Leuchten beginnt die Produktion ausschließlich
nach schriftlicher Freigabe des endgültigen Entwurfs durch den Auftraggeber sowie nach
Eingang der vereinbarten Anzahlung (sofern zutreffend). Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, alle Details des freigegebenen Entwurfs zu prüfen, einschließlich Maße,
Farben, Materialien und technischer Parameter.
2. Produktionszeit
Die Produktionszeit wird individuell festgelegt und beginnt nach Genehmigung des
endgültigen Entwurfs sowie nach Eingang der Anzahlung. Der Dienstleister behält sich das
Recht vor, den Termin im Falle höherer Gewalt oder verspäteter Datenübermittlung durch
den Auftraggeber anzupassen.
3. Abweichungen und Toleranzen
Da das Produkt handgefertigt und individuell hergestellt wird, können kleinere ästhetische
Abweichungen (z. B. Oberflächenunregelmäßigkeiten, Farbnuancen) auftreten. Diese gelten
nicht als Mängel und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
4. Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) steht dem Verbraucher kein
Widerrufsrecht zu bei Produkten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers nach
individuellen Vorgaben gefertigt wurden. Der Auftraggeber kann die Bestellung solcher
Leuchten nicht ohne Angabe von Gründen widerrufen.
5. Garantie und Gewährleistung
Der Dienstleister gewährt für individuell gefertigte Leuchten Garantie und Gewährleistung
gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation oder äußere
Einwirkungen (z. B. Wasserschäden, Überspannung, mechanische Beschädigungen)
verursacht wurden.
6. Montage und Inbetriebnahme
Wenn die Leuchte eine fachgerechte Installation erfordert, darf diese nur durch
qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Der Dienstleister übernimmt keine
Haftung für Schäden, die aus einer nicht sachgemäßen Installation resultieren.
7. Prototypenpräsentation
Bei bestimmten individuell gefertigten Leuchten ist der Dienstleister berechtigt – oder auf
Wunsch des Auftraggebers verpflichtet –, vor Produktionsbeginn einen Prototyp, ein
Rendering oder ein Musterstück zur Freigabe anzufertigen, das die spätere Ausführung
veranschaulicht.
8. Freigabe des Prototyps
Die Genehmigung des Prototyps oder Entwurfs erfolgt schriftlich, auch elektronisch. Mit der

Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die dargestellten formalen und technischen
Merkmale zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die Produktion beginnt erst nach
dieser Freigabe.
9. Änderungswünsche
Nach der Freigabe des Prototyps sind Änderungswünsche nur durch gesonderte schriftliche
Vereinbarung und mit entsprechender Kostenanpassung möglich. Der Dienstleister ist nicht
verpflichtet, während der Produktion eingereichte Änderungsanträge umzusetzen.
10. Abweichungen vom Endprodukt
Das endgültige Produkt kann geringfügig vom Prototyp abweichen (z. B. aufgrund
produktionstechnischer Gegebenheiten oder Materialeigenschaften). Solche Abweichungen
berechtigen nicht zu Reklamation oder Rücktritt, sofern die Funktion und das ästhetische
Gesamtbild dem freigegebenen Muster entsprechen.